Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Amazon als „sehr große Online-Plattform“ einzustufen ist (Urteil vom 19.11.2025, Az. T-367/23, kein Verfahren der Wettbewerbszentrale). Geklagt hatte Amazon gegen die EU-Kommission. Sehr große Plattformen sind strengeren Pflichten unterworfen.
Nach der europäischen VO 2022/2065 (Digital Services Act, kurz DSA) sind Online-Dienste wie Plattformen unter anderem verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte Dritter vorzugehen. Für sehr große Online-Plattformen (sogenannte Very Large Online Platforms, kurz VLOPs) gelten weitreichendere Pflichten: sie müssen besipielsweise ein Archiv aller dort geschalteten Werbeanzeigen zur Verfügung stellen, welches ein Jahr zurück reicht.
Systemische Risiken für die Gesellschaft
Zwar greife die Einstufung der EU in die unternehmerische Freiheit von Amazon ein, das sei allerdings zum Schutze vor systemischen Risiken für die Gesellschaft gerechtfertigt. Amazon hatte außerdem argumentiert, es sei durch die Einstufung als VLOP gegenüber lokalen Unternehmen benachteiligt.
Das Gericht hielt es jedoch für zulässig, aufgrund der Größe der Plattformen und der Nutzungszahlen strengere Regeln gelten zu lassen. Amazon kann die Entscheidung noch vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) überprüfen lassen.
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kok
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