Urteil des OLG Düsseldorf rechtskräftig: Unternehmen scheitert mit Versuch, Verantwortung für unzulässige Telefonwerbung zu verschleiern
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale die „Deutsche Reise Touristik GmbH“ mit Urteil vom 20.06.2006 (Az. I – 20 U 233/05) zur Unterlassung unerlaubter Telefonwerbung verurteilt. Dieses Urteil ist erst jetzt rechtskräftig geworden, nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten mit Beschluss vom 19.07.2007 (Az. BGH I ZR 143/06) zurückgewiesen hat.