Flugbuchungsportal www.fluege.de erneut vor Gericht: LG Leipzig verhängt Ordnungsgeld
Mit Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 (nicht rechtskräfitg.) hat das Landgericht Leipzig gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von € 75.000,- verhängt.
Dem Unternehmen war rechtskräftig untersagt worden, im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als Nebenleistung zu Flugbuchungen einzustellen, die der Kunde erst im Wege des Opt-out ausdrücklich abwählen konnte (siehe hierzu auch Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 30.08.2011 >>).