Landgericht München I: Kunde muss beim Kauf einer Reise „ohne wenn und aber“ einen Sicherungsschein erhalten
Verkauft eine Supermarktkette eine Pauschalreise für 299,- Euro in Form einer sog. „Urlaubsbox“, nämlich einer Schachtel, die folgende Leistungen enthält: 2 Übernachtungen in einem Disney-Hotel im Disneyland Resort Paris inklusive Frühstück sowie 2 Tage Eintritt in das Disneyland,
