Müssen Vermieter Mietern eine Kündigungsmöglichkeit für nicht benutzten Kabel-TV-Anschluss einräumen? – BGH verhandelt am 8. Juli zu dem Verfahren der Wettbewerbszentrale
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen eine Wohnungsbaugesellschaft wird der Bundesgerichtshof am 8. Juli 2021 verhandeln (Az. I ZR 106/20). Die Wettbewerbszentrale will die Frage klären lassen, ob Mietern ein Kündigungsrecht von Kabel-TV-Anschlüssen nach § 43b Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeräumt werden muss.
