LG Essen: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zur Virenabwehr unzulässig
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Essen einem Unternehmer untersagt, für Nahrungsergänzungsmittel mit einer Grafik zu werben, die verschiedene Keime in stilisierter Abbildung und zudem eine männliche Person zeigt, die ihre linke Hand in Abwehrhaltung gegen die Keime ausstreckt.
