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Oberlandesgericht Hamm: Einverständniserklärung zur Telefonwerbung kann nicht per vorformulierter Klausel im Handyvertrag eingeholt werden – 13.09.2006

Telefonwerbung, die ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers praktiziert wird, ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15.08.2006 entschieden. Der Mobilfunkkunde erteilt sein Einverständnis auch nicht durch eine vorformulierte Klausel im Handyvertrag, nach der er sich damit einverstanden erklärt, dass ihn der Mobilfunkanieter auch über „weitere interessante Angebote“ informiert.

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