OLG Köln/BGH: Ein Bundesland hat keinen Anspruch auf die Domain „mahngericht.de“ – 06.07.2006
Nach einem Urteil des OLG Köln vom 30.9.2005 (Az. 20 U 45/05) genießt der Begriff „Mahngericht“ keinen namensrechtlichen Schutz zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, so dass der Beklagte weiterhin seine Domain „mahngericht.de“ verwenden darf.
