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Oberlandesgericht München hält „Die faire Milch“ nicht für irreführend

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre Milch weiter unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ anbieten darf. Die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beurteilte das Gericht hingegen als irreführend.

Die Vorinstanz, das Landgericht Landshut, hatte der Milchvermarktungsgesellschaft mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 noch die Verwendung beider Aussagen verboten

Genehmigung in Höhe von 100.000 € – Update

Unter dem 21.09.2011 hatte die Wettbewerbszentrale über ein Prozessverfahren berichtet, das den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“ betrifft.

Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem Kreditvermittler untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen.

Umtausch ohne Wenn und Aber

Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst. In der Beschreibung dieser Umtauschgarantie hieß es: „Umtausch ohne Wenn und Aber. Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber“.

Gabelstaplerkurs ohne Mehrwertsteuer

Ein Kraftverkehrsmeister bot in einer Tageszeitung die Durchführung von Gabelstaplerausbildungen an mit dem Hinweis, dass er jede Woche entsprechende Kurse für den Erhalt eines Staplerscheins abhalten wollte. Sowohl in der Zeitungsanzeige als auch in der im Internet wiedergegebenen Werbung gab er an, dass dieser Kurs ab 90 € zu buchen sei, wobei in kleiner Schrift der Hinweis erfolgte „zzgl. MwSt“. In der genannten Kursgebühr war also die vom Kunden grundsätzlich zu zahlende Mehrwertsteuer nicht enthalten.

Irreführende Werbung für „unbegrenztes“ Internet

Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Wochen die Werbung zahlreicher Telekommunikationsunternehmen für Internet-Flatrates beanstandet. Die Unternehmen bewarben ihre Tarife für das Mobile Internet mit den Aussagen „unbegrenzt surfen“, „ohne Limit surfen“, „grenzenlos surfen“ oder ähnlichen Formulierungen. Tatsächlich wurde die Datentransferrate jedoch bei dem Erreichen eines bestimmten Datentransfervolumens innerhalb eines bestimmten Zeitraums erheblich gedrosselt.

Bundesgerichtshof zur Werbeaussage „Marktführer im Sortimentsfeld Sport“

Karstadt hatte mit der Angabe „Marktführer im Sortimentsfeld Sport“ geworben. Diese Aussage beanstandet die Intersport-Gruppe als irreführend, da der Umsatz Ihrer Unternehmensgruppe höher sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) führt hierzu in einem aktuellen Urteil (v. 8.03.2012 – I ZR 202/10) aus, dass es für die Frage der Irreführung nicht ausreicht, wenn sich nur ein nicht ganz unmaßgeblicher Teil der angesprochenen Verbraucher aufgrund der beanstandeten Werbung irrige Vorstellungen über die Marktstellung von Karstadt macht.

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet

Am 2. März 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Hiernach ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über eine entgeltliche Leistung ein sog. Button vorgesehen, der auf die Entgeltlichkeit des Angebots hinweist, sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt.

Werbung mit unzulässiger Preisgarantie – Tchibo gibt Unterlassungserklärung ab

Seit dem Herbst 2010 bietet Tchibo, Deutschlands größter Kaffeeröster, auch Ökostrom und Gas an. Mit Umwelt- und insbesondere auch mit Preisargumenten sollen seitdem interessierte Verbraucher zu einem Wechsel zu Tchibo motiviert werden.

So wurde Ende 2011 in der Werbung auf der firmeneigenen Webseite als ein „Vorteil“ des Bezugs von Ökostrom oder Gas über das Hamburger Unternehmen eine Preisgarantie über einen Zeitraum von 12 Monaten herausgestellt („12 Monate Preisgarantie“).

Verwendung der Bezeichnung „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ wettbewerbswidrig

In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Baden-Baden (Urteil vom 18.01.2012 – 5 O 100/11 KfH) einem Unternehmensberater untersagt, das Siegel mit der Aufschrift „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ zu verwenden.

Das Landgericht Baden-Baden gab dem Untersagungsantrag der Wettbewerbszentrale mit der Begründung statt, dass die Verwendung des Siegels „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ irreführend sei.

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