Oberlandesgericht München hält „Die faire Milch“ nicht für irreführend
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre Milch weiter unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ anbieten darf. Die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beurteilte das Gericht hingegen als irreführend.
Die Vorinstanz, das Landgericht Landshut, hatte der Milchvermarktungsgesellschaft mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 noch die Verwendung beider Aussagen verboten
