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Bundeswirtschaftsministerium hat EU-Spielzeug-Richtlinie umgesetzt – Informationspflichten treffen Spielzeughersteller und –händler

Am 20. Juli 2011 ist die neue Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten, mit der Deutschland die EU-Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG in nationales Recht umgesetzt hat. Die Richtlinie legt die EU-einheitlichen Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug fest. Die Regelungen betreffen nicht nur die Industrie, sondern auch den Handel mit Spielwaren.

Zweiter Kongress der Versicherungswirtschaft in der IHK Potsdam

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam veranstaltet in diesem Jahr zum zweiten Mal mit Unterstützung der Schutzvereinigung Deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e. V., dem Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V., dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V., der Wirtschaftskanzlei Perschke, der Vereinigung Votum, Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
und der Wettbewerbszentrale den Kongress der Versicherungswirtschaft in der HK Potsdam
am 10.11.2011.

BVerfG: Verbot der Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Architektenleistungen nicht verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.06.2011, Az. I BvR 2394/10, entschieden, dass das in Artikel 10 § 3 MRVG (Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- u. Architektenleistungen) geregelte Verbot, Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen zu koppeln, nicht verfassungswidrig ist.

„TÜV“ – Kein Synonym für Prüfleistungen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09, entschieden, dass die Bezeichnung und Marke „TÜV“ ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden darf. Gegenstand des Rechtsstreits waren verschiedene Werbeaussagen eines nicht mit einem TÜV-Unternehmen verbundenen Prüfunternehmens:

„Privater TÜV“
„Erster privater TÜV“
„Deutsche Gesellschaft für … bietet bundesweit TÜV-Dienstleistungen“

BGH: Einstellen von Gebrauchtfahrzeugen in falscher Kilometer-Rubrik einer Internet-Fahrzeugbörse nicht zwingend wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 06.10.2010 hat der BGH entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Kilometerstandsrubrik einer Fahrzeugbörse im Internet nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sich bereits aus der Ergebnisliste der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeuges ergibt (Az. I ZR 42/10).

In einer Fahrzeugbörse im Internet hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Kriterien des gewünschten Fahrzeuges festzulegen, so z. B. den Kilometerstand, bei dem sich zwischen „beliebig“ oder einer bestimmten Kategorie wie z.B. „bis 5000 km“ auswählen lässt.

BGH: Die Werbung für homöopathische Arzneimittel mit Anwendungsgebieten ist auch gegenüber Fachkreisen verboten

Der BGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Revision des Beklagten gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 15. April 2010 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 96/10).

Das pharmazeutische Unternehmen hatte in Broschüren, die an Ärzte oder Heilpraktiker weitergegeben wurden, für seine registrierten homöopathischen Arzneimittel geworben.

Nordische Bausachverständigentage 2011 in Wismar

Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.

Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig

Ein großer hessischer Filialbäcker hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, zukünftig Brot nicht mehr mit der Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot Schlank im Schlaf – entspricht dem Abnehmkonzept von Dr. P.“ anzubieten. Für das Brot hatte der Bäcker in den Filialen und im Internet außerdem mit Aussagen wie „Mit dem Eiweiß-Abendbrot haben wir mit Unterstützung von Dr. P. ein leckeres Brot entwickelt, das sich hervorragend in das „Schlank im Schlaf“-Prinzip und damit in eine gewichtsbewusste Ernährung einbinden lässt“ und

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