50% Rabatt auf ein Pay-TV-Programmpaket – oder auch nicht
Das Landgericht München I hat dem Anbieter eines Pay-TV-Programms mit Urteil vom 12.11.2014 (Az. 37 O 6608/14) untersagt, Programmpakete, die eine Laufzeit von 24 Monaten haben, mit einem Rabatt von 50% zu bewerben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass dieser Rabatt lediglich für einen Teil der Vertragslaufzeit gilt.
