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Wettbewerbszentrale beobachtet weitgehende Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen im Bereich Kochboxen

Nachdem auch der jüngste Beschwerdefall zu Werbemaßnahmen von Kochboxanbietern außergerichtlich abgeschlossen wurde, zieht die Wettbewerbszentrale Zwischenbilanz: In den ihr seit 2016 im Bereich Kochboxen vorliegenden Fällen wurden wettbewerbsrechtliche Vorgaben wie etwa lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften und Fernabsatzregelungen – bis auf kleinere Verstöße – weitestgehend eingehalten. Letztere wurden ausgeräumt, nachdem die Wettbewerbszentrale an die betreffenden Unternehmen Hinweisschreiben versandt hatte.

Versicherung erkennt Urheberrecht der Sachverständigen an

Eine Versicherungsgesellschaft hat im Rahmen der Abwicklung eines Kfz-Unfallschadens das Gutachten eines Sachverständigen mit folgenden Hinweisen gegenüber den Anwälten des Geschädigten zurückgewiesen:

“Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

das eingereichte Gutachten ist aufgrund des Hinweises auf das Urheberrecht nicht verwertbar.
Gegebenenfalls möchten Sie uns ein geeignetes Gutachten übersenden.

Ihre … Versicherung“

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Rückblick: Jahrestagung und Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 9./ 10. Mai 2017 – Leitplanken für die digitale Wirtschaft und Bedingungen für Strukturwandel im Fokus

Am 9. und 10. Mai fand die Jahrestagung und Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg statt. Im Rahmen der öffentlichen Vortragsveranstaltung waren Themenschwerpunkte die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des digitalen Wandels sowie ein Blick auf die Bedingungen für Strukturwandel und künftiges Wachstum.

Der Präsident der Wettbewerbszentrale, Friedrich Neukirch, stellte in seiner Begrüßungsansprache die Frage nach der Ordnung, dem Ordnungsrahmen, innerhalb dessen sich Digitalisierung und Strukturwandel bewegen. Denn nicht zuletzt der Ordnungsrahmen werde mit darüber entscheiden, in welche Richtung das Erfolgspendel ausschlage.

Rückblick: Fairer Regulierungsrahmen für Fintechs und Banken – Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen beschäftigt sich mit digitaler Agenda

Am 11. und 12. Mai 2017 fand in Hamburg die „Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen“ des Instituts für Finanzdienstleistungen e. V. unter dem Titel „Reform der Reform“ statt. Für die Wettbewerbszentrale nahm Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich des Finanzmarktes, an der Konferenz teil. Themen der Konferenz waren u. a. die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen, die Gesetzeslage und Praxis zu Restschuldversicherungen sowie der gesetzliche Regelungsrahmen zur Digitalisierung von

BGH-Urteil zur Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Der BGH hat aktuell (Urteil v. 15.05.2017, Az. VI ZR 135/13) auf der Grundlage des EuGH-Urteils v. 19.10.2016 (Rs. C-582/14 – Patrick Breyer ./. Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass dynamisch vergebene IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Dennoch sollen Webseitenbetreiber IP-Adressen unter bestimmten Umständen auch ohne Einwilligung des Nutzers speichern dürfen.

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Almased zurück

In dem Rechtsstreit zwischen Wettbewerbszentrale, Almased und einem Arzt geht es um die Frage, inwieweit Mediziner für Lebensmittel werben dürfen.

Die Beklagte zu 1) stellt ein Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Diätverordnung her. Der Beklagte zu 2) ist approbierter Arzt. Unter dem Produkt-Logo „Almased Vitalkost“ gab die Beklagte zu 1) eine Werbebroschüre heraus mit einem 14-Tage-Programm zum Fasten. Sie erwähnte in der Broschüre die Vor- und Nachteile des Fastens unter Hinweis auf das eigene Produkt. Unter anderem enthielt die Broschüre ein Interview mit dem Beklagten zu 2), der als Ernährungsmediziner Freiburg vorgestellt wurde.

Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer – Nach EuGH-Urteil verhandelt LG Stuttgart den Fall am 18.05.2017

Nachdem der Europäische Gerichtshof in dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zu der vom Landgericht Stuttgart gestellten Frage der Verwendung einer kostenpflichtigen Servicerufnummer für Vertragsrückfragen zu online geschlossenen Verträgen entschieden hat (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15), wird der Fall nun beim Landgericht Stuttgart am 18.05.2017 weiter verhandelt.

BGH: Zur Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht

Nach der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 zur Geltung der deutschen Arzneimittelpreisbindung für niederländische Apotheken (Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148/15) hat sich nun erstmals der BGH zur Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit Europarecht geäußert. Das Urteil stammt bereits vom 24. November 2016, die Urteilsgründe wurden aber erst jetzt veröffentlicht. In dem Verfahren zwischen einer Apothekerkammer und einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke, die Kunden in Deutschland beliefert, ging es um verschiedene Marketingmaßnahmen dieser Apotheke.

Kosmetik: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Haarserum und Anti-Falten-Creme

Auch in der Werbung für kosmetische Mittel muss grundsätzlich der Grundpreis angegeben werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des OLG Celle (Urteil vom 23.03.2017, Az. 13 U 158/16), auf das die Wettbewerbszentrale hinweist. In dem Verfahren zwischen zwei Mitbewerbern ging es um ein Haarwuchsserum und eine Anti-Falten-Creme, die per Internet vertrieben wurden. Bei beiden Produkten war der Grundpreis nicht angegeben.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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