Erneut Fahrschulwerbung mit Gesamtpreisen untersagt
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Celle einer Fahrschule die Werbung für eine Führerscheinausbildung der Klasse B unter Herausstellung eines Pauschalpreises in Höhe von 1.450,00 Euro untersagt (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2013, Az. 13 U 134/12).
