Immobilienwirtschaft

OLG Brandenburg: Angebot provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung für die Provisionsfreiheit der Vermittlung von Mietwohnungen ist wettbewerbswidrig, denn Provisionsfreiheit ist nach Einführung des sog. „Bestellerprinzips“ der Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit. So entschied es das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 22.10.2019, Az. 6 U 54/18).

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Fortbildungsveranstaltung beim RDM Berlin Brandenburg – Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler

Am 12. Dezember 2019 hielt Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“.

Das 3-stündige Seminar hatte zum Ziel, die teilnehmenden Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren. Erläutert und diskutiert wurden immobilienrelevante Themen wie das Bestellerprinzip einschließlich weiterer Besonderheiten bei der Preiswerbung, …

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