LG Rostock: Siegelvergabe muss für den Verbraucher transparent sein
Das Landgericht Rostock weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass ein Unternehmen, das Prüfsiegel vergibt oder damit wirbt, Verbrauchern Informationen über die Art und Weise der Prüfsiegelvergabe zur Verfügung stellen muss (LG Rostock, Urteil vom 11.04.2014, Az. 5 HK O 139/13; nicht rechtskräftig). Dem Urteil liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale zugrunde. Diese hatte ein Unternehmen verklagt, das Siegel und Zertifikate für Allergie-Bettwäsche vergibt.
