Oberlandesgericht Stuttgart: Preisbindung gilt auch für Arzneimittel, die zur Verblisterung eingesetzt werden
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Ulm, mit der einem pharmazeutischen Unternehmen verboten wurde, mit Apothekern die Preise für Fertigarzneimittel zur Herstellung von patientenindividuellen Arzneimittelblistern frei zu verhandeln