LG München zum Verbot der Werbung für Fernbehandlung: Im Verfahren der Wettbewerbszentrale wird am 16. Juli verhandelt
Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem vor dem Landgericht München I (Az. 33 O 4026/18) anhängigen Prozess gegen ein Versicherungsunternehmen klären, ob Werbung für eine Fernbehandlung zulässig ist. Der Versicherer hatte über eine App den „digitalen Arztbesuch“ für seine Versicherten angeboten.