Landgericht Flensburg: Werbung mit „Brillenfassung geschenkt“ unzulässig
Das Landgericht Flensburg hat jüngst eine von der Wettbewerbszentrale im Juni 2020 erwirkte Beschlussverfügung gegen einen norddeutschen Augenoptik-Filialisten bestätigt
Das Landgericht Flensburg hat jüngst eine von der Wettbewerbszentrale im Juni 2020 erwirkte Beschlussverfügung gegen einen norddeutschen Augenoptik-Filialisten bestätigt
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst in zwei Fällen Werbeaussagen von Hörakustikunternehmen beanstandet, in denen eine Kausalität zwischen der Behandlung einer Hörminderung mit Hörgeräten und dem Ausbleiben einer Demenzerkrankung behauptet wurde.
Eine private Krankenversicherung, die zu einer der größeren Versicherungsgruppen gehört, hat sich jüngst gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, nicht mehr für die Abgabe kostenloser Hörgerätebatterien zu werben.
Am Samstag, 11. Januar 2020, nahm Syndikusrechtsanwalt Martin Bolm von der Wettbewerbszentrale, Büro Hamburg, an einer Podiumsdiskussion zum Thema Augenoptik und Blogs auf der opti Fachmesse in München teil.
Das Kammergericht (KG) Berlin hat es einem Hörakustikunternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, Versicherten einer privaten Krankenversicherung (PKV) für den Hörgerätekauf einen „kostenlosen Batterievorrat für drei Jahre“ bzw. einen Gutschein für „250 Marken-Batterien pro Gerät“ zu versprechen bzw. diesen zu gewähren
Mit Urteil vom 13. Juni 2019 (Az. I-4 U 5/19, nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einem großen Akustiker untersagt, für Hörgeräte aus dem eigenen Sortiment mit der Angabe „vom HNO-Arzt empfohlen“ zu werben. Der Senat sah in der entsprechenden Werbung einen Verstoß gegen die Vorgabe des § 11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) und gab mit Blick darauf einem Unterlassungsantrag der Wettbewerbszentrale statt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ zu Trends und Entwicklungen im Gesundheitsmarkt am
Mittwoch, den 26. Juni 2019, um 10.30 Uhr,
im Hause der Wettbewerbszentrale,
Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Termin bereits jetzt vormerken.
In einem von der Wettbewerbszentrale gegen einen Hersteller aus der Augenoptik geführten Verfahren hat das LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 23. November 2018 (Az. 19 O 3737/18) entschieden, dass das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf Zubehör für Medizinprodukte keine Anwendung findet. Mit Blick darauf hat das Gericht das an Augenoptiker gerichtete Angebot dieses Herstellers, beim Kauf von Brillenfassungen Punkte zu sammeln, die wiederum in hochwertige Prämien umgewandelt werden können, als zulässig angesehen.
Das Zuwendungsverbot des § 7 HWG ist nicht allein beim Absatz von Arzneimitteln zu beachten, sondern findet darüber hinaus auch Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte i. S. d. § 3 Medizinproduktegesetzes (MPG), § 1 Abs. 1 Nr. 1a MPG.
Im Rahmen der Innungsversammlung, die der Südwestdeutsche Augenoptiker-Verband für die Augenoptiker-Innung Rheinland-Pfalz/Saarland am 21. März 2018 veranstaltete, hielt Rechtsanwältin Christina Kiel, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Datenschutzrecht. Inhalt war dabei die ab 25. Mai 2018 Anwendung findende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Fragestellungen rund um die Umsetzung der neuen Vorschriften. Dabei wurden auch die erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten besprochen.
Im Rahmen des Weiterbildungsangebots, das der Südwestdeutsche Augenoptikerverband für seine Innungsmitglieder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland regelmäßig veranstaltet, hat die Wettbewerbszentrale am 25.01.2018 in Karlsruhe ein Seminar zum Datenschutz durchgeführt.