Gesundheitshandwerk

Werbung mit Auszeichnung „1a Augenoptiker 2005“ wettbewerbswidrig – Brancheninformationsdienst als Anstifter verurteilt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.11.2006 (Az. I.-20 U 14/06) die vom Brancheninformationsdienst „markt intern“ angekündigte Vergabe einer Auszeichnung „1a Augenoptiker 2005“ als irreführend untersagt und damit die erste Instanz bestätigt.

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