Fotos des Sachverständigen sind geschützt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 68/08 entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen der Gutachtenerstattung gefertigten Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen.