Vermittlungsprovision für einen freien Architekten
Ein Unternehmen bot einem freischaffenden Architekten eine stille Beteiligung im Unternehmen und bei Vermittlung von Aufträgen über eine thermische Isolierung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % der Auftragssumme an. In allen Bundesländern ist entweder im Architektengesetz oder in der Berufsordnung der Architektenkammer ein freischaffender Architekt zur unabhängigen Berufsausübung verpflichtet.
