BVerfG: Verbot der Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Architektenleistungen nicht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.06.2011, Az. I BvR 2394/10, entschieden, dass das in Artikel 10 § 3 MRVG (Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- u. Architektenleistungen) geregelte Verbot, Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen zu koppeln, nicht verfassungswidrig ist.
