Dienstleistungen & freie Berufe

Nordische Bausachverständigentage 2011 in Wismar

Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.

Seriös durch Mitgliedschaft? – Irreführende Werbung einer Detektei

Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:

„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.

Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.

Werbung eines Architekten mit Referenzobjekten

Ein Architekturbüro wurde beauftragt, sämtliche Architektenleistungen für einen Neubau zu übernehmen. Der Vertrag wurde nach einem Jahr aus wichtigem Grund gekündigt. In der Zwischenzeit hat das Architekturbüro auf seiner Homepage ein Foto des Bauvorhabens unter den Rubriken „Aktuelles“ und „Projekte – Under Construction“ eingestellt. Die Klägerin ist der Auffassung, dass diese Werbung auf der Homepage unlauter sei, da der irreführende Eindruck erweckt werde, dass das werbende Architekturbüro alle maßgeblichen Architekten- u. Planungsleistungen erbracht habe.

Werbung mit Polizeiempfehlungen

Die Wettbewerbszentrale hatte sich in letzter Zeit verschiedentlich mit Beschwerden zu befassen, die eine irreführende Bezugnahme auf Polizeikaufempfehlungen zum Gegenstand hatten. Speziell ging es um kleine batteriebetriebene Alarmgeräte, wie z. B. ein Taschenalarm oder einen Türstopper. Eine Werbeaussage lautet wie folgt:

Vermittlungsprovision für einen freien Architekten

Ein Unternehmen bot einem freischaffenden Architekten eine stille Beteiligung im Unternehmen und bei Vermittlung von Aufträgen über eine thermische Isolierung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % der Auftragssumme an. In allen Bundesländern ist entweder im Architektengesetz oder in der Berufsordnung der Architektenkammer ein freischaffender Architekt zur unabhängigen Berufsausübung verpflichtet.

Teilnahmebescheinigungen nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Satz 4 Gewerbeordnung im Bewachungsgewerbe

Ein Sicherheitsunternehmen hatte Personen, welche eine berufliche Tätigkeit im Bereich des Bewachungsgewerbes aufnehmen wollten, die Teilnahme an Lehrgängen bzw. Vorbereitungslehrgängen für die Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe angeboten und auch durchgeführt. Hierüber wurden dann „Zertifikate“ bzw. „Teilnahmebescheinigungen“ über die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 4 Gewerbeordnung „Bewachungspersonal“ ausgestellt, die in der Gestaltung dem amtlichen Muster der Anlage 1 der Bewachungsverordnung nachempfunden waren.

Inverkehrbringen von nicht verkehrsfähigen Pressklemmen

Nach der europäischen Norm EN 13411-3 dürfen Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Alupressklemmen müssen dabei als nahtlose Hohlprofile hergestellt werden. Nicht zulässig ist der Vertrieb von Pressklemmen, die entgegen der EN 13411-3 nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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