„Kleingedrucktes“ beim Kauf von Feuerlöschern
Ein Anbieter von Feuerlöschern hatte auf einer Verbrauchermesse Feuerlöscher angeboten und kostenlos eine Feuerlöschdecke dazugegeben. Auf der Rückseite des vorgedruckten Kaufvertrages befanden sich allerdings verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Kunden benachteiligten. So hieß es unter § 6 „Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluss“ wie folgt: „Die Haftung im Zusammenhang mit dem Betrieb ist ausdrücklich auf die Funktion beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.“
Mit dieser Klausel werden auch Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden ausgeschlossen bzw. beschränkt. Dies verstößt gegen § 309 Nr. 7a BGB.
