Das BMJ hat gestern das „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ als Diskussionsentwurf veröffentlicht. Mit dem geplanten Gesetz soll die sogenannte EmpCo-Richtlinie (2024/825/EU) in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Umsetzung soll erwartungsgemäß im UWG erfolgen. Hierzu wird u.a. die bestehende Generalklausel zum Irreführungsverbot weiter konkretisiert. Auch bestimmte per se-Verbote werden neu in den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG aufgenommen.
Green Claims müssen nach dem Lösungsvorschlag künftig entweder
- klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium erläutert werden oder
- auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder
- durch ein Nachhaltigkeitssiegel, an das besondere Anforderungen gestellt werden, unterlegt werden.
Weiterhin dürfen Aussagen über künftige Umweltleistungen nur auf der Grundlage eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans mit messbaren und zeitgebundenen Zielen sowie mit objektiven und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen getroffen werden. Siehe dazu auch die News der Wettbewerbszentrale vom 18.01.2024 >>.
Die neuen Vorschriften der EmpCo-RL sind ab dem 27. September 2026 anwendbar.
Weiterführende Informationen
Diskussionsentwurf des BMJ vom 09.12.2024 (im Internetangebot des BMJ) >>
EmpCo-Richtlinie (2024/825/EU) >> aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
ug
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