Eine Abrechnungsstelle für die Privatabrechnungen von Ärzten warb um das Vertrauen neuer Kunden mit dem Hinweis, dass auf Grund der Größe des Unternehmens es der Bankenaufsicht der BaFin wie eine Bank unterstellt sei.
Tatsächlich unterliegt das Unternehmen als Factoring-Institut aber nur einer sehr eingeschränkten Aufsicht der BaFin nach dem Kreditwesengesetz, so dass die aufsichtliche Situation keinesfalls mit der einer Bank vergleichbar ist. Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale verpflichtete sich die Abrechnungsstelle strafbewehrt, in Zukunft nicht mehr mit dem Hinweis auf die Bankenaufsicht durch die BaFin zu werben.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Update: Klagen gegen Augenscreening in dm-Filialen eingereicht
-
LG Karlsruhe: Verbotene Werbung als Arzt für Dritte auf Social Media
-
OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit CO₂-Kompensation bei Flügen
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit Klimaneutralität im Bau
-
Rückblick: 15. Gesundheitsrechtstag (GRT)
