In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Baden-Baden (Urteil vom 18.01.2012 – 5 O 100/11 KfH) einem Unternehmensberater untersagt, das Siegel mit der Aufschrift „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ zu verwenden.
Das Landgericht Baden-Baden gab dem Untersagungsantrag der Wettbewerbszentrale mit der Begründung statt, dass die Verwendung des Siegels „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ irreführend sei. Der Verkehr erwarte, dass bei einer Auszeichnung dem Verleiher fachliche Kompetenz und Neutralität zukomme, und dass diese aufgrund eines ernsten und objektiven Prüfungsverfahrens vergeben werde. Insbesondere hatte das Gericht Bedenken hinsichtlich der Neutralität der Trainer Allianz und auch der fachlichen Kompetenz der ausgezeichneten Trainer, da nur Trainer, die Mitglied der Organisation sind, ausgezeichnet werden können. Dadurch werde das für eine Auszeichnung typische und erwartete Auswahlkriterium fachliche Kompetenz hinter die nicht ausgewiesene notwendige Mitgliedschaft gestellt. Hinzu komme, dass ein europäischer Teilnehmerkreis vorgespiegelt werde, obwohl im Wesentlichen die Auswahl nur unter Trainern aus dem Inland getroffen wird. Dies rechtfertige keine „europäische“ Auszeichnung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Az. S 2 0078/11
sj
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