Zeitschriftenabonnements, die in monatlichen Raten bezahlt werden, können wirksam über das Internet abgeschlossen werden, wenn die Ratenzahlungen 200 Euro bis zum frühstmöglichen Kündigungszeitpunkt nicht überschreiten. Diese Verträge unterliegen nicht der sonst erforderlichen Schriftform.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2004, Aktz: I ZR 90/01
Weiterführende Links zu diesem Thema
Bundesgerichtshof, das original Urteil finden Sie auf der Seite des BGH unter Entscheidungen mit der Eingabe des Aktenzeichens I ZR 90/01
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Irreführung durch amtlich wirkendes Standesamt-Portal
-
Rückblick: Online-Seminar erläutert Deepfakes nach KI-VO
-
Reform des Fahrlehrerrechts: Preiswerbung bleibt geregelt
-
Wettbewerbszentrale beanstandet weiteres KI-Akquise-System
-
LG Köln: Schon in Vorschaubildern muss Werbung auf Instagram erkennbar sein
