Erhält ein Arzt für die Überweisung eines Patienten an eine Klinik eine Provision, so verstößt das sowohl gegen die ärztliche Berufsordnung als auch gegen sozialrechtliche Vorschriften. Im vorliegenden Fall hat ein Universitätsklinikum Augenärzten für eine Patienten-Überweisung zu einer OP am grauen Star 51,13 € pro Patient bezahlt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat auf Klage der Wettbewerbszentrale diese Methode zur Patienten-Gewinnung unterbunden.
Details hierzu erfahren Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Quelle: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2003 – 6 U 17/03
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Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 26.11.2003
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