Am 28.11.2025 lud die Wettbewerbszentrale bereits zum 15. Mal zum jährlichen Gesundheitsrechtstag nach Frankfurt am Main ein. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl (Danckelmann und Kerst Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über die wichtigsten Entscheidungen aus den vergangenen zwei Jahren im Bereich des ärztlichen Berufsrechts und des Heilmittelwerberechts. Gegenstand der jüngsten Rechtsprechung waren insbesondere das ärztliche Werbeverbot, das Gewähren von Rabatten bei der Erbringung ärztlicher Leistungen, irreführende Bezeichnungen zur ärztlichen Qualifikation und die Werbung im Bereich der Schönheitschirurgie.
Aktuell laufende Verfahren der Wettbewerbszentrale werden sich mit den wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen zu den neuen Angeboten von Drogerien und sonstigen Einzelhändlern bei der Erbringung ärztlicher Leistungen beschäftigen: Das Augenscreening Angebot der Drogeriemarktkette dm und das Angebot medizinischer Schönheitsbehandlungen in Form der „WALK-IN“ Praxen in den Douglas Filialen.
Neue Gesetzesvorhaben in der Gesundheitsbranche
In seinem Vortrag gab Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser (OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) einen Überblick über die zentralen Änderungen im Zuge der Apothekenreform nach dem aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Kernthemen sind die Frage der Ausweitung der Kompetenzen von PTAs und PKAs im Apothekenbetrieb, die Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung durch den Apotheker sowie die Ausweitung von Impfmöglichkeiten in der Apotheke.
Rechtsanwalt Dr. Enno Burk (Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater) stellte die aktuell vorgesehenen Änderungen zum Medizinal-Cannabisgesetz des Gesundheitsministeriums vor. Gegenstand seines Vortrages war insbesondere das aktuell beabsichtigte Cannabis-Versandverbot.
Digitaler Wandel
Mit den Herausforderungen in der anwaltlichen Beratung ausländischer Anbieter von Telemedizin auf dem deutschen Markt beschäftigte sich Rechtsanwältin Sylvia Manteufel, Gründerin der gleichnamigen Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht. Zentrales Thema des Vortrages war die Klärung der Frage, ob ausländische Unternehmen überhaupt den nationalen Bestimmungen Deutschlands zur Telemedizin unterliegen und welche Schwierigkeiten sich hieraus für deren Markteintritt ergeben.
Rechtsanwalt Johannes Gilch (SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Datennutzung im gesundheitlichen Innovationsprozess dar. Besonderes Augenmerk legte er auf die Herausforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der Forschung im Gesundheitswesen.
Der Vortrag von Rechtsanwalt Sebastian Vorberg (Vorberg Law) setzte sich kritisch mit der Frage auseinander, ob die aktuell bestehenden Regelungen und deren Auslegung dem Bedürfnis an weiteren Innovationen im Gesundheitswesen gerecht werden. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Sebastian Vorberg dürfe sich hieraus kein Bestandsschutz für den etablierten analogen Markt des Gesundheitswesens ergeben, der von der ausschließlichen ärztlichen Leistungserbringung geprägt sei. Dies werde dem Bedürfnis des Patienten auf einfachen Zugang zur Versorgung nicht gerecht.
Zum Abschluss der Konferenz stellte Kai-Oliver Kruske von der Wettbewerbszentrale den aktuellen Stand zum Digital Fairness Act (DFA) vor. Er referierte über die auf europäischer Ebene geplante Regulierung von Dark Patterns und angrenzender Felder wie süchtigmachende Designs, Influencer Marketing und Preiswerbung.
Diskurse um neue Angebote
Der Gesundheitsrechtstag zeigte noch einmal deutlich, dass es aufgrund der stetigen Entwicklungen im Gesundheitswesen in ausnahmslos allen Bereichen der Branche zu aktuellen wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen kommt. Neue Angebote im Bereich der Gesundheitsversorgung, insbesondere getrieben durch die Digitalisierung, sind und bleiben Gegenstand des juristischen Diskurses.
Im kommenden Jahr wird die Wettbewerbszentrale die Konferenzreihe zum Gesundheitsrecht fortsetzen. Eine Terminankündigung wird zeitnah folgen.
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