Gestern ist das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit gemäß § 22 des neuen UWG seit heute in Kraft.
Den neuen Gesetzestext finden Sie hier.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes können Sie auf unserer Webseite unter Recht/Rechtsgebiete/Wettbewerbsrecht nachlesen.
Die Grenzen haben sich durch das neue Gesetz teilweise zwar nur verschoben, aber deren Verlauf zu finden wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Vereinbarkeit von Werbemaßnahmen mit dem neuen UWG zu überprüfen bleibt eine umfangreiche Aufgabe für die Juristen der Wettbewerbszentrale.
Wir bieten auch Seminare zum neuen UWG an. Sprechen Sie uns gerne an.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH zur Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung: Keine Aufschlüsselung einer durchschnittlichen Sternebewertung nötig
-
LG München I: Teaser müssen als Werbung gekennzeichnet sein
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bezeichnung eines Sachverständigen als „öffentlich-rechtlich zertifiziert“
-
LG Bochum: Werbung mit „Ende der Reparaturpauschale“ und Supermarkt-Gutschein für Hörgeräte unzulässig