Home News Werbung mit Green Claims: EU-Parlament nimmt Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing an

Werbung mit Green Claims: EU-Parlament nimmt Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing an

– RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ändert u. a. UGP-RL – 

Das EU-Parlament hat gestern den Entwurf der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers for the Green Transition-Directive) angenommen. Künftig werden damit u.a. bestimmte umweltbezogene Angaben per se in der Werbung verboten. Außerdem sollen Verbraucher mehr Informationen über Umweltauswirkungen erhalten, um bessere Kaufentscheidungen treffen zu können. 

Diese Richtlinie, die auch als EmpCo-RL bezeichnet wird, wird u.a. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ändern. U.a. sollen neue sog. per se-Verbote eingeführt werden. Dabei geht es um Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen. 

Im Hinblick auf Green Claims sollen beispielsweise verboten werden:

Umweltbezogene Angaben wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „CO₂-positiv“, „klimaschonend“ oder „klimaneutral“, ohne dass ein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt.

Behauptungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf der Grundlage von Emissionsausgleich geschieht.

Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird reguliert. Diese sollen künftig nur noch zulässig sein, wenn sie auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind. 

Wie geht es weiter? 

Die EmpCo-RL muss nun noch vom Rat offiziell bestätigt werden. Nach Verkündung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. 

Weitere Richtlinie zu Green Claims

Im März 2023 hat die EU-Kommission einen weiteren Gesetzesentwurf vorgelegt, die sog. Green Claims Richtlinie, die u.a. eine Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen näher regeln soll und Bußgelder für Verstöße vorsieht. Diese wird derzeit noch im EU-Parlament auf Ausschussebene erörtert. Siehe dazu auch News der Wettbewerbszentrale vom 1.8.2023 // Green Claims Richtlinie: Wettbewerbszentrale sieht Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch – Stellungnahme an EU-Kommission übermittelt >>.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 17.01.2024 (im Internetangebot des EU-Parlaments) >>

Die Wettbewerbszentrale hat bereits 2021 einige Verfahren zur Werbung mit Green Claims eingeleitet, in denen zwischenzeitlich Urteile vorliegen. Ein Fall liegt derzeit dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. Siehe beispielsweise (jeweils mwN):

News der Wettbewerbszentrale vom 12.12.2023 // Wettbewerbszentrale lässt Werbung mit „CO2 positiv“ gerichtlich untersagen – LG München I zu Informationspflichten im Zusammenhang mit Green Claims >>

News der Wettbewerbszentrale vom 17.7.2023 // Update: Werbung mit „klimaneutral“ – Wettbewerbszentrale legt Revision zum Bundesgerichtshof ein >>

ug

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