Die Wettbewerbszentrale war auf dem viertägigen Jahreskongresses der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung e.V. (GFS) in Nürnberg (19. – 22.06.2019) mit einem Vortrag vertreten.
Teilnehmer waren Fachleute der Polizeien der Länder, des Bundeskriminalamtes sowie öffentlich bestellte und vereidigte und anderweit qualifizierte Sachverständige, Wissenschaftler ebenso wie Fachleute aus der Schweiz, Österreich, Belgien und den Niederlanden. Neben Fachvorträgen, Darstellung der Kriminalistik-Ausbildung an Universitäten und Hochschulen, ausgewählten Fallpräsentationen, Präsentationen zu technischen Untersuchungsmethoden sowie Vorführung technischer Geräte und einer Exkursion standen an einem der Kongresstage auch rechtliche Themen auf der Agenda.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München, referierte zum Thema „Rechtliche Aspekte im Umgang mit selbsternannten Sachverständigen, Internetauftritten und Werbung“. Neben einer Einführung zu Marketingmaßnahmen von Sachverständigen, einer Vorstellung der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale und der Darstellung des rechtlichen Rahmens den die Sachverständigen bei ihren Werbemaßnahmen beachten müssen, zeigte der Referent anhand von Fällen aus der Rechtsverfolgungs- und Beratungspraxis der Wettbewerbszentrale die rechtlichen Tücken auf der einen sowie die Möglichkeiten rechtskonformer Werbung auf der anderen Seite auf. Dabei ging es um Werbebeispiele aus dem Internet (Homepages), in Anzeigen (Zeitungen, Zeitschriften, Telefon- und Branchenbücher), auf Briefbögen und Visitenkarten aber auch um Stempelverwendung sowie Nutzung von Logos und Emblemen bis hin zu Landeswappen, der Außenwerbung und der Werbung in Social Media Kanälen.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständige >>
Aufsätze/Beiträge der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständige >>
XI. Kongress in Nürnberg der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung >>
ao
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