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Rückblick: Sachverständigentag der Ingenieurkammer Niedersachsen

Auf dem Gebiet des Ingenieurwesens bestellt die Ingenieurkammer Niedersachsen Sachverständige. Sie stellt damit Gerichten, Behörden und Verbrauchern Ingenieurinnen und Ingenieure zur Gutachtenerstattung zur Verfügung, die auf ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde geprüft worden sind.

Auf dem Gebiet des Ingenieurwesens bestellt die Ingenieurkammer Niedersachsen Sachverständige. Sie stellt damit Gerichten, Behörden und Verbrauchern Ingenieurinnen und Ingenieure zur Gutachtenerstattung zur Verfügung, die auf ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde geprüft worden sind. Neben der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben legt die Ingenieurkammer großen Wert darauf, zur Verbesserung der Kommunikation vor Gericht zwischen Sachverständigen, Richtern und Rechtsanwälten beizutragen und ein Forum für den Erfahrungsaustausch zu bieten. Dazu dient auch der jährlich stattfindende Sachverständigentag.

Neben Ingenieurinnen und Ingenieuren waren auch Richter und Rechtsanwälte der Einladung nach Hannover gefolgt. Den etwa 120 Teilnehmern wurden unter anderem drei Vorträge geboten. Zwei hatten bautechnische Themen zum Gegenstand und der andere Vortrag befasste sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.

Der Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen, Herr Dipl. Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, begrüßte die Teilnehmer und Referenten und eröffnete den Sachverständigentag.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München, referierte zum Thema „Chancen und Risiken der Werbung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – worauf ist zu achten?“ Er zeigte den Teilnehmern anhand von konkreten Praxisbeispielen die vielfältigen Werbemöglichkeiten auf. Zugleich machte er anhand dieser Werbungen deutlich, wo mögliche rechtliche Fallstricke durch die Sachverständigenordnung und das Wettbewerbsrecht lauern. Unter Berücksichtigung der Liberalisierung des Wettbewerbsrechts eröffnen sich gerade auch für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gute Möglichkeiten der Imagewerbung und der Hervorhebung ihrer Dienstleistungen. Der alte Grundsatz „Der öffentlich bestellte Sachverständige darf nicht werben“, ist seit einigen Jahren obsolet.

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständige >>

Aufsätze und Beiträge der Wettbewerbszentrale zum Bereich Sachverständige >>

Informationen zum Sachverständigentag 2019 der Ingenieurkammer Niedersachsen >>

ao

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