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Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen

Am 18.09.25 veranstaltete die Wettbewerbszentrale ein Online-Seminar zum Thema „Werbung mit Kundenbewertungen“. Zahlreiche Unternehmen nutzen Meinungen und Bewertungen als starke Werbemittel. Im Vortrag stellte Kai-Oliver Kruske für die Wettbewerbszentrale die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, die dabei zu beachten sind.

Informationspflicht bei Bewertungen

Seit 2022 gilt für Unternehmen, die mit Bewertungen werben, eine zusätzliche Informationspflicht: Sie müssen offenlegen, ob und ggf. wie sie ihre Bewertungen auf Echtheit prüfen. Diese Vorgabe ergibt sich aus § 5b Abs. 3 UWG. Die Erfahrungen der Wettbewerbszentrale zeigen, dass diese Pflicht in der Praxis noch nicht überall bekannt ist. Im Seminar wurden die Einzelheiten erläutert und aktuelle Verfahren zu diesem Thema vorgestellt.

Problematische Anreize für Bewertungen 

Immer wieder möchten Unternehmen Bewertungen durch Belohnungen fördern. Die Rechtsprechung bewertet solche Anreize jedoch regelmäßig sehr streng. Kai-Oliver Kruske zeigte anhand von zahlreichen aktuellen Entscheidungen auf, dass selbst geringe Vorteile für Bewertende zu einer unzulässigen Werbung führen können.

Grenzen der Meinungsfreiheit

Auch die Inhalte von Kundenmeinungen können juristische Probleme nach sich ziehen. Vereinzelt nehmen Gerichte die Onlineshops selbst in die Haftung, wenn in den Bewertungen rechtswidrige Aussagen wie beispielsweise Health Claims enthalten sind. Gegenüber zu scharfer Kritik können sich Unternehmen allerdings zur Wehr setzen. Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit verlaufen, zeigte sich anhand verschiedener BGH- und OLG-Entscheidungen.

Das Seminar zeigte, dass Bewertungen zwar ein wichtiges Marketinginstrument sind, es aber rechtliche Risiken gibt.

Weiterführende Informationen

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kok

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