Bei einer anlässlich des Kammerjubiläums der IHK Hannover am 18.04.2016 durchgeführten Handelsrichtertagung hatte die Wettbewerbszentrale Gelegenheit, ihr aktuelles Verständnis des Lauterkeitsrechts darzustellen. Nach einem Referat der Justizministerin des Landes Niedersachsen, Antje Niewisch-Lennartz, zu neuen Gesetzgebungsprojekten im Verbraucherschutz trug Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, zum Thema „Wettbewerbsrechtliche Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen intelligenter Regulierung und Verwerfung“ vor.
Brammen stellte den anwesenden rund 60 Zuhörerinnen und Zuhörern aus der Justiz anhand der beispielhaft herausgegriffenen Entwicklung der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel und der Rechtsfigur der „unsachlichen Einflussnahme“ den Weg von der Geschäftsethik des „ehrbaren Kaufmanns“ hin zu einer auf Schadensbegrenzung bedachten Compliance-Kultur dar. Hierbei ging er als beispielgebend für Verwerfungen in der Rechtsentwicklung auch auf überspannte bis überflüssige Informationspflichten ein, welche die Unternehmen mitunter vor schwer zu lösende und auch systemwidrige Probleme stellen.
pb
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