Nach einer Mitteilung der Redaktion hib – heute im bundestag wurde der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Fahrlehrerrechts (Bundestagsdrucksache 18/10937) am 26.01.2017 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse überwiesen.
Nach der Verlautbarung des Gesetzgebers sollen mit diesem Gesetzesentwurf die Berufszugangsregelungen, die inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.
Zum einen sollen zwar die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Fahrschulen durch eine entsprechende gesetzliche Freigabe erweitert werden, andererseits soll mit dem neuen Gesetz eine „freie Mitarbeiterschaft“ von Fahrlehrern ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist u. a. auch die regelmäßige Vorlage eines Führungszeugnisses im Zuge der Prüfung zur Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Wettbewerbszentrale zur geplanten Neuregelung des § 32 des Fahrlehrergesetzes Stellung genommen, der den bisherigen § 19 des Fahrlehrergesetzes ersetzen soll. Im Hinblick auf den unverändert geltenden Gesetzeszweck der Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise hat der Gesetzgeber sich entschlossen, sowohl das Preisverzeichnis als auch bei der Angabe der Fahrstundenpreise die Bezugseinheit von 45 Minuten beizubehalten.
pbg
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Jahrestagung 2025 der Wettbewerbszentrale mit Blick in die Zukunft
-
TikTok-Shop: Uneingeschränkt geltende Informationspflichten
-
DSA-Verfahren: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Frankfurt
-
Das „am schnellsten zu reinigende Milchsystem aller Zeiten“ – oder doch nicht?
-
OLG Stuttgart: Herstellernahes Unternehmen entwertet Preisempfehlung bei regelmäßiger Unterschreitung