Die 2. Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“ findet am 4. November 2025 in Frankfurt am Main statt.
Geplant sind Updates zu den neuesten Entwicklungen im Bereich Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Recht. Expertinnen und Experten aus verschiedenen Rechts- und Wirtschaftsbereichen werden rechtliche Rahmenbedingungen hierzu diskutieren, die für Unternehmen aktuell und künftig wichtig sind. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und Austausch zu hochaktuellen ESG-Fragen!
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis zur Vorlage nach § 15 FAO. Im Preis sind sämtliche Seminarunterlagen enthalten.
Teilnehmerlisten
Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Themen | 04.11.2025
(Änderungen vorbehalten)
Nachhaltigkeit und Regulierung
– Herausforderungen der Unternehmen in der Praxis –
Lena Meinders, Geschäftsführerin, AFC Risk & Crisis Consult GmbH
Grün ist das neue Schwarz: Die erweiterte Schwarze Liste im UWG nach der EmpCo-Richtlinie
RAin Christina Kufer, LL.M., Fieldfisher Deutschland
Bio – logisch? Chancen und Grenzen der Kommunikation über biologisch zertifizierte Lebensmittel unter der neuen EU-Gesetzgebung
Simone Gärtner, Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) e.V.
Droht Klimamarken die Löschung? Was die EmpCo-Richtlinie für Grüne Marken bedeutet.
RA Dr. Kendziur, SKW Schwarz
Erfahrungen und Umgang mit den Unsicherheiten der europäischen und nationalen „Nachhaltigkeit“ – Regulierung
Denise Kühn-Rittirsch, Andreas STIHL AG & Co. KG
Echt nachhaltig: Brauerei Rothaus auf dem tatkräftigen Weg zur Klimapositivität 2030
Christian Rasch, Alleinvorstand der Badische Staatsbrauerei Rothaus AG
Auswirkungen des EU-Omnibus und des (geänderten) LkSG auf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen
RA Michael Wiedmann, HWCL Compliance & Legal
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Kunden und die Zusendung der Anmeldebestätigung zustande. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für die Seminarunterlagen und Verpflegung.
Der Rechnungsbetrag ist zu überweisen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie, vor Überweisung der Teilnahmegebühr auf die Zusendung einer Anmeldebestätigung mit der Rechnung zu warten. Sollte das Seminar überbucht sein, erhalten Sie von uns ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.
Die Teilnahme kann bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin schriftlich storniert werden. Wir erheben im Fall der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 €. Danach und bei Nichterscheinen eines Teilnehmers berechnen wir die vollen Teilnahmegebühren. Eine Vertretung des Teilnehmers ist selbstverständlich möglich.
Die Mindestteilnehmerzahl pro Veranstaltung beträgt 20 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, können wir das Seminar bis zwei Wochen vor der Veranstaltung absagen.
Fragen
Bitte senden Sie eine E-Mail an: seminare@wettbewerbszentrale.de oder wenden Sie sich telefonisch an uns: +49 6172 121571. Wir helfen Ihnen gerne weiter.