Zur Unterstützung von Unternehmern und Verbrauchern in Bezug auf grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote innerhalb der Europäischen Union hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Germany Trade & Invest (GTAI) das sogenannte Portal 21 (www.portal21.de) errichtet. Dieses Portal stellt ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Benannt wurde das Portal nach Artikel 21 der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welches von allen Mitgliedstaaten umzusetzen war.
Das Portal 21 ist in die vier Rubriken Rechtsrahmen, Verbraucherschutz, Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen und Rechtsschutz aufgeteilt.
Unter „Rechtsrahmen“ finden die Nutzer Informationen zum Internationalen Privatrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht und zum gewerblichen Rechtsschutz. Dabei ist eine spezifische Suche nach Ländern möglich. Die Rubrik „Verbraucherschutz“ gibt länderspezifische Informationen zum anwendbaren Recht, zu Geschäftsmethoden, Vertragsklauseln, Haustürgeschäften, Fernabsatz und Internet, Reisen und Urlaub sowie zum Thema Gesundheitsschutz. Wichtige Voraussetzungen zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wie Qualifikation, Registereinträge und Versicherungen sind in der dritten Rubrik abrufbar. In der vierten und letzten Rubrik werden schließlich Hinweise zum Rechtsschutz im Ausland gegeben. Dazu gehören die außergerichtliche Streitbeilegung, gerichtliche Rechtsbehelfe sowie der Rechtsschutz für Verbraucher.
Noch sind nicht alle detaillierten Länderinformationen im Portal enthalten; sie werden jedoch nach und nach vervollständigt und angepasst.
Weiterführende Hinweise:
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