Die Deutsche Telekom will die Nutzung ihrer Leitungen für schnelle Internetverbindungen für Konkurrenten günstiger zu machen. Damit entgeht sie einem Verfahren der Kommission wegen vermuteten Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Für die Nutzung ihrer Leitungen verlangt die Telekom von der Konkurrenz eine Gebühr, die nach Ansicht der Kommission zu hoch ist. Den anderen Anbietern, die gezwungen sind, diese Leitungen zu nutzen, würde somit der Wettbewerb erschwert.
Die Deutsche Telekom ist im Bereich der schnellen Internetzugänge ein Quasimonopolist. Das ändert sich nun. Von April bis Ende 2004 wird Deutsche Telekom keine monatlichen Entgelte mehr für die Nutzung ihrer Leitungen von ihren Wettbewerbern verlangen. Ab dem 1. Januar 2005 will sie die geltenden Entgelte für die Nutzung ihrer Leitungen in erheblichem Umfang und dauerhaft reduzieren.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 02.03.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH zur Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung: Keine Aufschlüsselung einer durchschnittlichen Sternebewertung nötig
-
LG München I: Teaser müssen als Werbung gekennzeichnet sein
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bezeichnung eines Sachverständigen als „öffentlich-rechtlich zertifiziert“
-
LG Bochum: Werbung mit „Ende der Reparaturpauschale“ und Supermarkt-Gutschein für Hörgeräte unzulässig