Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Produktpiraterie angenommen. Entsprechend der Vorlage sollen Urheberrechte, Patente und Marken besser vor Piraterie und Nachahmern geschützt werden. Das wird EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen garantieren.
Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Rechteinhaber künftig die Zerstörung, den Rückruf oder das endgültige Aus-dem-Verkehr-Ziehen illegaler Waren sowie finanzielle Entschädigung verlangen können. Es ist ein Auskunftsrecht vorgesehen, mit dem die Richter bestimmte Personen zwingen könnten, die Namen der an der Verbreitung illegaler Waren oder Dienstleistungen beteiligten Personen preiszugeben. Der vom Parlament verabschiedete Text enthält allerdings nicht die von der Kommission vorgeschlagenen strafrechtlichen Sanktionen bei Verstoß gegen die Richtlinie. Die Richtlinie kann aber in diesem und anderen Punkten von den einzelnen Mitgliedsstaaten verschärft werden.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.03.2004
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