Home News EU verständigt sich auf Verschärfung der Regeln für Ratings nachhaltiger Geldanlagen

EU verständigt sich auf Verschärfung der Regeln für Ratings nachhaltiger Geldanlagen

Vertreter des Europäischen Rates sowie des Europäische Parlaments haben am 6. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung zu Environmental-, Social- und Governance-Ratings (ESG) bei Finanzprodukten erzielt.

Ergänzenden Maßnahmen gegen „Greenwashing“

Die neuen Vorschriften sollen für mehr Transparenz sorgen, indem Anleger künftig leichter erkennen sollen, wie nachhaltig die Anlageformen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind. Die geplanten Regelungen dienen dem Schutz der Anleger, indem ihnen möglichst ungeschönte Einblicke in die Nachhaltigkeit von Investitionen ermöglicht werden sollen. 

Die Maßnahmen ergänzen das bereits bestehende wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot, das ebenfalls sogenanntes „Greenwashing“ bei Finanzprodukten verhindern soll.

Erhöhung der Transparenz bei den Bewertungskriterien

Dafür sollen künftig schärfere Vorgaben für solche „ESG-Ratings“ gelten. So sollen etwa die Anbieter der Ratings einer Genehmigung sowie der Aufsicht durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (EMSA) unterstehen. Die Ratings selbst sollen dabei künftig nach den einzelnen Nachhaltigkeitskriterien differenzieren. Die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts soll nicht mehr in einer einzelnen Kennzahl dargestellt werden, sondern nach den Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) aufgeschlüsselt werden.

Änderung der EU-Offenlegungsverordnung

Das Vorhaben macht eine Änderung der sog. EU-Offenlegungsverordnung erforderlich. Diese Verordnung enthält bereits produktbezogene Offenlegungspflichten, nach denen Finanzmarktteilnehmende für jedes Finanzprodukt, das unter die Verordnung fällt, Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen machen müssen. Die geplante Verordnung setzt nun bereits bei den Anbietern der Ratings an.

Nächste Schritte

Die vorläufige politische Einigung bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des Europäischen Rates 05.02.2024 (im Internetangebot des Europäischen Rates) >>

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Finanzmarkt >>

fs

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