Anlässlich des Deutschen Anästhesiekongresses in Nürnberg hat Frau Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, am 20. Juni 2010 einen Vortrag zum Thema „Wettbewerbsrecht: Was gilt für das Gesundheitssystem?“ gehalten.
Im Rahmen eines Workshops mit dem Arbeitstitel „Wettbewerb im Gesundheitssystem – Gefahr für die vorhandenen Strukturen in der Anästhesie?“ wurden die sich ändernden Strukturen beleuchtet: Neben niedergelassenen Anästhesisten sind seit 2004 Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Der neue § 116 b SGB V ermöglicht es Kliniken, ambulante Leistungen zu erbringen. Die von der Politik immer wieder geforderte Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Leistung wirft allerdings auch wettbewerbsrechtliche Probleme auf. Neben dem wettbewerbsrechtlichen Beitrag von Frau Köber diskutierten die Referenten unter anderem die Frage „Wettbewerb um den Arbeitsplatz: Stört der Honorararzt unsere Strukturen?“
Weiterführende Hinweise
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Mindestgebühr bei Carsharing muss klar angegeben werden
-
OLG Köln verbietet Werbung mit der Angabe „Apfelleder“ für Produkte ohne echtes Leder
-
BGH: B2B-Coaching kann unter FernUSG fallen
-
BGH: Auch Faxnummern in Widerrufsbelehrungen nicht zwingend
-
BGH: Unzulässige Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos für Hautunterspritzungen