Pressemitteilung

Ryanair: Irreführende Flughafenbezeichnung verboten

Mit Urteil vom 22. Juli 2003, Aktenzeichen 33 O 193/03, hat das Landgericht Köln im Rahmen eines Verfahrens der Einstweiligen Verfügung seine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung der Flughafenbezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ durch den Billigflieger Ryanair für den Verbraucher irreführend und daher unzulässig ist.

Neue Basis für Schutz vor unlauterer Werbung: Reformen in Brüssel und Berlin nehmen Gestalt an – Wettbewerbszentrale legt Tätigkeitsbericht 2002 vor –

(Bad Homburg) Die Wettbewerbszentrale hat im vergangenen Jahr 21.447 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb bearbeitet. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2001 um fast 8 %. „Wer gemeint hat, angesichts der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung und der Diskussion um eine weitere Liberalisierung des Wettbewerbsrechts werde die Arbeit abnehmen, sieht sich getäuscht“, sagte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Dienstag in Bad Homburg. „Wir haben immer darauf hingewiesen, dass gerade in Zeiten konjunktureller Anspannung mit besonders harten Bandagen gekämpft wird.

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