Ryanair: Irreführende Flughafenbezeichnung verboten
Mit Urteil vom 22. Juli 2003, Aktenzeichen 33 O 193/03, hat das Landgericht Köln im Rahmen eines Verfahrens der Einstweiligen Verfügung seine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung der Flughafenbezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ durch den Billigflieger Ryanair für den Verbraucher irreführend und daher unzulässig ist.
