Ford/REWE-Aktion wettbewerbswidrig
Die von Ford und REWE bundesweit beworbene Aktion „Runde Sache! Wir schenken Ihnen € 20“ im Rahmen der Durchführung einer Hauptuntersuchung war wettbewerbsrechtlich
Die von Ford und REWE bundesweit beworbene Aktion „Runde Sache! Wir schenken Ihnen € 20“ im Rahmen der Durchführung einer Hauptuntersuchung war wettbewerbsrechtlich
Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Tagen diverse Leistungsanbieter in der Touristik abgemahnt, die s.g. Buchungswettbewerbe für Reisebüro-Mitarbeiter propagiert hatten.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) hat im vergangenen Jahr ca. 1.600 Anfragen und Beschwerden aus dem Gesundheitsbereich bearbeitet, allein 200 davon betrafen Ärzte oder Kliniken,
Die Wettbewerbszentrale hat den französischen Pharmakonzern Sanofi wegen eines am Mittwoch publizierten Anzeigenmotivs mit dem kranken Kind Jan abgemahnt.
Schon vor Jahren hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Pauschalreiseveranstalter Zahlungen des Verbrauchers auf den Preis der Pauschalreise, wenn diese wie üblich im Voraus erfolgen sollen, nur dann verlangen kann, wenn zuvor ein so genannter Sicherungsschein übergeben wurde.
Mit strafbewehrter Unterlassungserklärung vom 12.12.2003 hat sich die Bitburger Brauerei gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, die hervorgehobene Bewerbung einer limitierten „Weihnachts-Zugabe“ nicht mehr zu wiederholen.
Mit Urteil vom 11. Dezember 2003 (I ZR 50/01) hat der Bundesgerichtshof einem großen Einzelhandelsfilialbetrieb verboten, die Preise für tief gefrorene Fischstäbchen und Haushaltsreiniger in der Werbung als „Dauertiefpreise“ zu bezeichnen, wenn
Mit Urteil vom 5.12.2003 – 6 U 107/03 – hat das Oberlandesgericht Köln im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung eine Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt, in welcher das Gericht die Verwendung der Flughafenbezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ durch den Billigflieger Ryanair untersagt hatte.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bochum – 12 O 48/03 – einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,– zur Unterlassung der Führung des akademischen Grades eines Diplom-Ingenieurs rechtskräftig verurteilt.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Beschwerden zur Handhabung des Pflichtpfandes bei Getränken in Einwegverpackungen durch Groß- und Einzelhandelsbetriebe sind von der Wettbewerbszentrale mehrere Gerichtsverfahren anhängig gemacht worden, aus denen nunmehr erste Entscheidungen vorliegen.
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