OLG Hamburg: Zur Prüfungspflicht bei Webkatalogen – 24.04.2006
Wer eine Internetplattform betreibt, auf der sich jeder Interessent eintragen kann, den trifft eine Prüfungspflicht hinsichtlich der unter den dortigen Einträgen angebotenen Leistungen. Dies entschied das OLG Hamburg durch Urteil vom 8.9.2005 (Az. 3 U 49/05).
