Fahrschulen

Probefahrstunden bleiben unzulässig

Fahrschulen werben hin und wieder einmal mit der Durchführung von Probefahrstunden, um potentielle Fahrschüler von ihrer Fahrschule zu überzeugen. Die Wettbewerbszentrale macht jedoch darauf aufmerksam, dass Probefahrstunden und die Werbung dafür unzulässig sind.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de