Bundesregierung legt Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes mit Regelungen zur Immobilienwerbung vor
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt, das u. a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablösen soll.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt, das u. a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablösen soll.
Am 26. September 2019 fand der Norddeutsche Immobilientag des IVD, Region Nord, im Hamburg statt. Neben Vorträgen im Plenum fanden weitere Fachreferate in einzelnen Foren statt, in denen sich die Teilnehmer des Kongresses fortbilden konnten
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vorgelegt.
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Werbeaussagen „Zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „Schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92%“ und „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung darstellen (Urteil vom 21.06.2019, Az. 5 U 121/18).
Die Werbung für Immobilien unter der Angabe einer falschen Postleitzahl sowie das Schalten von Immobilienanzeigen ohne ausreichende Kennzeichnung der Gewerblichkeit des Angebots sind irreführend und beschäftigen die Wettbewerbszentrale immer wieder.
Das Landgericht Berlin untersagte einem Immobilienmakler die Verwendung einer sog. Vorkenntnisklausel, die er im Rahmen eines Immobilienangebotes auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 verwendet hatte. Das Gericht sah darin die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung (LG Berlin, Urteil v. 02.05.2019, Az. 52 O 304/18).
Ein Immobilienmakler bot auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 eine Wohnung zum Kauf an.
BMWi und BMI haben am 28. Mai 2019 einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt. Den geplanten Gesetzestext können Sie hier hier >> abrufen.
Die derzeit für die Werbung relevante Vorschrift des § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) findet sich in § 86 GEG-E wieder. Der Gesetzesentwurf verschärft die werberelevanten Informationspflichten für Immobilienmakler in folgender Weise:
Am 19. Juni 2019 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ beim IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH in Berlin.
Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und hatte zum Ziel, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren.
Ein bundesweit tätiges Maklernetzwerk warb im Rahmen des Internetauftritts für die Vermittlung von Immobilien mit der Werbeaussage „Verkauf zum Höchstpreis“ bzw. „Jetzt zum Höchstpreis verkaufen oder vermieten“. Unter dem Aspekt einer unzulässigen Spitzenstellungswerbung bzw. einer irreführenden – weil nicht belegbaren – Werbung mit Höchstpreisen klagte die Wettbewerbszentrale den geltend gemachten Unterlassungsanspruch beim Landgericht Berlin ein, nachdem das Unternehmen nicht bereit gewesen war, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
Bietet ein Portalbetreiber die Vermittlung von Immobilienmaklern an, ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass der Portalbetreiber im Falle einer Provisionsvereinbarung zwischen Nutzer und Makler eine prozentuale Erfolgsbeteiligung erhält.
Ein Immobilienportal, das sich als Experte für den Immobilienverkauf bezeichnete, warb auf der Internetseite wie folgt: