Angaben im Zusammenhang mit TÜV-GS-Zeichen
Ein Autoteilehändler bewarb im Internet verschiedene Produkte seines Sortiments. Unter anderem bot er Waren unter Hinweis auf „TÜV-GS-Zeichen“ an, so auch eine Fußluftpumpe, deren Produktmerkmale er detailliert auflistete und im Rahmen der Produktbeschreibung ausführte:
„Das Produkt verfügt über TÜV- und GS-Prüfzertifikat“
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass auch der Pumpenschlauch „TÜV/GS geprüft“ sei.
