Zertifizierter Gutachter, Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung, Verleihung
Der Inhaber eines Kfz-Sachverständigenbüros warb auf seiner Homepage unter Abbildung seiner Person sowie Angabe seines Namens mit u.a. folgenden Hinweisen:
Der Inhaber eines Kfz-Sachverständigenbüros warb auf seiner Homepage unter Abbildung seiner Person sowie Angabe seines Namens mit u.a. folgenden Hinweisen:
Das Oberlandesgericht Köln hat mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 07.05.2021, Az. 6 U 137/20, entschieden, ein durch die Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich „Kälteanlagenbauerhandwerk“ ist nicht berechtigt, Überprüfungen nach § 14 der 42. BImSchV an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern durchzuführen.
Die Wettbewerbszentrale nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass darauf hinzuweisen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer Inhaltskontrolle unterliegen. Maßgeblich sind unter anderem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 305 ff BGB).
Die sog. Hauptuntersuchung (Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO zur Erlangung der Prüfplakette) ist eine staatsentlastende Tätigkeit für die ein spezielles Zuwendungsverbot gilt.
Bei der Wettbewerbszentrale gehen regelmäßig Beschwerden gegen Sachverständige ein, die mit unzulässigen Aussagen über die Qualität und Verwendbarkeit ihrer Gutachten sowie das Leistungsspektrum ihrer Tätigkeit werben.
Eine Sicherheitsfirma verwendete in ihrer werblichen Kommunikation für ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot bei Facebook und auf Twitter das nachstehend einkopierte Emblem eines Bundesministeriums:
Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Beschwerden wegen werblicher Hinweise auf Zertifizierungen, insbesondere auch die Abbildung entsprechender Signets von Zertifizierungsgesellschaften.
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Anerkenntnisurteil vom 23.07.2020, Az. 13 U 71/19, der Betreiberin eines Sachverständigenbüros verboten, mit Zertifizierungs- und Prüfungshinweisen zu werben und eine Stempelführung durch einen Sachverständigen zu dulden.
Ein Sachverständiger hatte in einer Schaufensterwerbung auf seine Dienstleistungen werblich hingewiesen und in diesem Zusammenhang neben „Wertschätzungen“ und „Schadengutachten“ auch Gerichtsgutachten wie folgt angeboten:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az. 3 U 54/20, einem Ingenieurbüro verboten, Gutscheine für die Einlösung bei einer Hauptuntersuchung zu bewerben
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