Heute hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechts veröffentlicht. Begleitet wird das Gesetzgebungsverfahren von einer Informationskampagne unter dem Titel „Kopien brauchen Originale“. Herzstück der Informationskampagne ist das Internetportal www.kopien-brauchen-originale.de , das das Bundesministerium der Justiz heute online gestellt hat.
Der „Erste Korb“ der Novellierung des Urheberrechts hat im Wesentlichen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt und ist am 13. September 2003 in Kraft getreten.
Ziel des Bundesjustizministeriums ist es, ein zukunftsfähiges und von Verbrauchern und Rechtsinhabern gleichermaßen akzeptiertes Urheberrecht zu schaffen. Mit der Informationskampagne soll der neue Gesetzgebungsprozess für die Bürger transparent werden.
Die heute neu gestartete Informationskampagne richtet sich direkt an alle Bürger, die sich für die Novellierung des Gesetzes interessieren. Jeder ist eingeladen, sich zu informieren und in Chats mitzudiskutieren. Und das nicht erst, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen sind, sondern während des gesamten Gesetzgebungsprozesses.
Quelle: Mitteilung des Bundesjustizministerium vom 01.10.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Referentenentwurf , der am 29. September 2004 vom Bundesjustizministerium veröffentlicht wurde.
Abschlussbericht , der 11 Arbeitsgruppen, die im Rahmen der kooperativen Gesetzgebung gemeinsam den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorbereiteten haben.
www.kopien-brauchen-originale.de
News der Wettbewerbszentrale: Bundesjustizministerium: Startschuss zum zweiten Teil der Urheberrechtsreform – 16.09.2003
Das neue Urhebergesetz, das am 13. September 2003 in Kraft getreten ist.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Mehr als jede zweite Anfrage zu Irreführung: Jahresbericht 2024 liegt vor
-
Anerkenntnis im DSA-Verfahren wegen Bing
-
OS-Plattform am 20.07.2025 deaktiviert
-
BGH: Gutschrift von Payback-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
-
Datenschutz in der Immobilienvermittlung – Teil 2: Datenerfassung von Besichtigung bis zum Vertrag