In nahezu allen Branchen ist die Zusammenarbeit zwischen Mitbewerbern aus der täglichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Attraktive Synergieeffekte in Verbandsstrukturen, Strategischen Allianzen, oder auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können eine optimierte Nutzung der einzelnen Ressourcen der beteiligten Unternehmen ermöglichen. Aus kartellrechtlicher Sicht ist bei der Ausgestaltung und Durchführung derartiger Projekte allerdings besonders große Vorsicht geboten: Kooperationen zwischen Wettbewerbern bergen ein enormes Potential für unzulässige wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen. Den Mitgliedern der Kooperation drohen immense Bußgelder.
Im Anschluss zu unserem Grundlagenseminar „Einstieg ins Kartellrecht für die Unternehmenspraxis“ stehen im Fokus dieses Online-Seminars die kartellrechtlichen Risiken von Kooperationen zwischen Wettbewerbern. Bereits ein reiner Informationsaustausch, sei es außerhalb, im Vorfeld oder auch bei der Durchführung gemeinsamer Projekte, unterfällt grundsätzlich dem Kartellverbot. Einzelne Fallkonstellationen können sich hingegen trotz ihrer potentiell wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen auch aus kartellrechtlicher Perspektive nicht negativ oder zumindest überwiegend positiv auf den Wettbewerb auswirken, wie etwa Einkaufskooperationen oder Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen. In unserem Seminar beleuchten wir die zentrale Frage, nach welchen Vorgaben derartige Kooperationen ausnahmsweise kartellrechtlich zulässig sind. Wir schließen mit einem kurzen Überblick zu den aktuell für die Unternehmenspraxis relevanten Entscheidungen.
Das Seminar richtet sich an Unternehmensjuristen, Compliance Beauftragte und sonstige Berater der Unternehmensführung auf dem Gebiet des Kartellrechts.
Themen-Auszug
- Kartellrechtliche Zusammenarbeit auf Horizontalebene – Abgrenzung zur Vertikalvereinbarung
- Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
- Horizontale Kooperationen auf den einzelnen Produktions- und Vertriebsstufen: Einkauf, Produktion und Vermarktung
- Sonderfälle: Forschung & Entwicklung und Technologietransfer
- Aktuelle Rechtsprechungsübersicht
Referentin
Jennifer Müller, LL.M.
Referentin Wettbewerbsrecht, Wettbewerbszentrale
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.
Teilnehmerlisten
Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.




