8. Expertenforum Automotive Recht (EAR)

850,00 

Der Preis enthält die MwSt. Als Mitglied erhalten Sie 20 % Rabatt auf den Preis. Der Preis für Sie als Mitglied beträgt dann 680,00 € inkl. MwSt. Um diesen zu erhalten, geben Sie bitte Ihre 8-stellige Mitgliedsnummer in das Gutscheinfeld beim Bestellprozess ein. Vielen Dank!

Get-together am Vorabend

Mittwoch, 25.02.2025 | 19:00 Uhr
Restaurant Vino im Welcome Hotel Neckarsulm
Obere Bahnhofstraße 8
74172 Neckarsulm

Expertenforum Automotive Recht (EAR)

Donnerstag, 26.02.2026
ca. 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Audi Forum Neckarsulm
NSU-Straße 1
74172 Neckarsulm

Abendveranstaltung (Get-together am Vorabend) *
Essenswünsche *
Exklusive Führung in der Audi Produktion (nach dem EAR, von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr) *
Kategorien: ,
Das 8. EAR der Wettbewerbszentrale am 26. Februar 2026 verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über aktuelle Branchenthemen. Auf dem EAR 2026 präsentieren Ihnen die Referenten wichtige Entwicklungen und aktuelle Rechtsfragen aus dem Lauterkeitsrecht, dem Kartellrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz und angrenzenden Rechtsgebieten im automobilen Kontext.

Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit Branchenkollegen und Referenten. Das Expertenforum Automotive Recht (EAR) bietet erneut ein umfangreiches und interessantes Programm, welches den Blick über den eigenen Tellerrand ermöglicht und für anstehende rechtliche Entwicklungen in der Branche sensibilisiert. Der Bogen spannt sich von Fragen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Automobilbranche unter datenschutz- und kartellrechtlichen Fragestellungen, über mögliche Gefahren einer neuen „Klageindustrie“ wegen der Reichweite von E-Fahrzeugen, der Änderungen der Typgenehmigungs-VO aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung und welche Auswirkungen das auf die OEMS und Handel/Werkstätten hat. Und es werden wichtige Fragen zur Open-Source-Compliance anhand eines aktuellen Gerichtsverfahrens beantwortet. Konflikte mit dem Marken-, Design-, Urheberrecht und dem UWG werden bei sog. Restomods beleuchtet. Der Einblick in die Fallrechtspraxis der Wettbewerbszentrale in der Automobilbranche rundet das Programm ab.

Das EAR bietet Juristen, Rechtsanwälten und mit Rechtsfragen befassten Marketingexperten, Geschäftsführern von Autohäusern, Fachleuten von Hersteller- und Zulieferunternehmen, Kammern und Verbänden die Möglichkeit, ihr Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen und sich aktiv mit kompetenten Referenten auszutauschen, zu diskutieren und das für den beruflichen Alltag wichtige Netzwerk zu erweitern.  

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 5,5 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO. Im Preis sind sämtliche Seminarunterlagen enthalten. 

Teilnehmerlisten

Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Programm | 26.02.2026

Änderungen vorbehalten

8:30 Uhr
Registrierung & Begrüßungskaffee

9:00 Uhr
Begrüßung & Eröffnung des 8. EAR
Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale

9:10 Uhr
Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Automobilbranche – der Datenschutz als Killer der Innovation?
RA Prof. Dr. Heralt Hug, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB

10:00 Uhr
Kartellrecht und KI – Fluch und Segen für Kartellrechtsberater in der Automobilwirtschaft
RAin Dr. Samantha Mayinger, AUDI AG

10:45 Uhr
Kaffeepause
Zeit zum Reflektieren, Austauschen & Auftanken

11:15 Uhr
Die Reichweite bei E-Fahrzeugen unter wettbewerbsrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten – „Klageindustrie“ bringt sich in Position!
RAin Stephanie Quaß & RAin Dr. Anika Wendelstein, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

11:50 Uhr
Änderung der Typgenehmigungs-VO als Reaktion auf die Secure Gateways-Entscheidung – Konsequenzen für die OEMs und Chancen für den Handel und die Werkstätten
RAin Elisabeth Macher, Osborne Clarke GmbH & Co. KG

12:45 Uhr
Mittagessen
Vernetzen, genießen & ins Gespräch kommen

13:45 Uhr
Mangelhafte Open Source Compliance – irreparable Gewährleistungsfalle für Automobilhersteller und -händler?
RA Chan-jo Jun & RAin Yvonne Roßmann, JUN Legal GmbH

14:45 Uhr
„Restomods“ – Was sagen das Marken-, Urheber-, Design- und Lauterkeitsrecht dazu?
Prof. Dr. Volker Michael Jänich, Friedrich-Schiller-Universität Jena

15:40 Uhr
Kaffeepause
Kaffee, Kontakte & kurze Gespräche

16:10 Uhr
Automotive-Fallrechtspraxis der Wettbewerbszentrale
RA Dr. Florian Jäkel-Gottmann, Wettbewerbszentrale

16:45 Uhr
Resümee & Ausblick
RA Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale

17:00 Uhr
Möglichkeit zur Führung „Produktion kompakt“
(60 Minuten, Voranmeldung erforderlich)

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Kunden und die Zusendung der Anmeldebestätigung zustande. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für die Seminarunterlagen und Verpflegung.

Der Rechnungsbetrag ist zu überweisen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie, vor Überweisung der Teilnahmegebühr auf die Zusendung einer Anmeldebestätigung mit der Rechnung zu warten. Sollte das Seminar überbucht sein, erhalten Sie von uns ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Die Teilnahme kann bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin schriftlich storniert werden. Wir erheben im Fall der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 €. Danach und bei Nichterscheinen eines Teilnehmers berechnen wir die vollen Teilnahmegebühren. Eine Vertretung des Teilnehmers ist selbstverständlich möglich.

Die Mindestteilnehmerzahl pro Veranstaltung beträgt 20 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, können wir das Seminar bis zwei Wochen vor der Veranstaltung absagen.

Fragen

Bitte senden Sie eine E-Mail an: seminare@wettbewerbszentrale.de oder wenden Sie sich telefonisch an uns: +49 6172 121571. Wir helfen Ihnen gerne weiter.