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Nationales Wettbewerbsrecht

F.A.Q.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die Aufforderung an den unlauter Handelnden, das wettbewerbswidrige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Ursprünglich unterlag eine Abmahnung keinen Formalien. Das hat sich mit § 13 UWG inzwischen geändert.
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Was ist eine Unterlassungserklärung?

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit erledigt.
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Kann ich gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn ich von Dritten abgemahnt wurde?

In der Rechtsprechung ist höchst umstritten, ob ein Abgemahnter die Wiederholungsgefahr dadurch ausräumen kann, dass er sich gegenüber einem anderen als dem Abmahnenden zur Unterlassung verpflichtet.
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Wer darf überhaupt abmahnen?

Korrekt müsste die Frage lauten: Wer darf gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgehen, nämlich nicht nur abmahnen, sondern auch ggf. vor Gericht klagen. Das beantworten § 8 Abs. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Nr.2 i. V. m. § 13 Abs 5 Nr. 1 UKlaG.
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Was ist eine einstweilige Verfügung?

Die häufigste gerichtliche Aktion bei Wettbewerbsverstößen ist die einstweilige Verfügung. Durch einen Antrag bei Gericht kann sie innerhalb weniger Tage, oft sogar noch am selben Tag, erwirkt werden.
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Was ist eine Einigungsstelle?

Die Einigungsstelle soll einen wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Parteien schlichten. Hierzu kann jede der Parteien einen Antrag bei der zuständigen Einigungsstelle einreichen.
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